(EBA) den finalen Entwurf technischer Durchführungsstandards zur Erfassung der Belastung von Vermögenswerten (Asset Encumbrance). Gemäß Artikel 100 der Eigenkapitalverordnung (CRR) ist die EBA allgemein damit beauftragt, Meldestandards für alle Formen von Asset Encumbrance auszuarbeiten. Für Institute, die Covered Bonds begeben, wird sich darüber hinaus ein erhöhter Meldeaufwand ergeben. Asset Encumbrance und EBA-Entwurf Asset Encumbrance tritt im Allgemeinen dann auf, wenn ein Kreditinstitut für bestimmte Fundingaktivitäten (z.B. Covered Bonds, Repogeschäfte, LTROs und Clearing im Derivategeschäft) Sicherheiten stellen muss, die im Insolvenzfall einer konkreten Investorengruppe vorrangig zugeordnet werden. Somit wird in gewissem Maße die freie Verfügung über einen Teil der bestehenden Assets bereits im Vorfeld aufgegeben.
Künftig soll eine erhöhte Transparenz darüber geschaffen werden, in welchem Verhältnis die jeweiligen Institute Aktiva binden, um besicherte Posten auf der Passiva im Insolvenzfall decken zu können. Um dies zu realisieren, stellt die EBA in ihrem Entwurf diverse Templates zur Verfügung, die von den betroffenen Instituten auszufüllen sind. Für größere Kreditinstitute wurde als erster Meldetermin der 30.06.2014 genannt; kleinere Institute müssen die relevanten Informationen
zum 31.12.2014 bereitstellen. 

Potenzielle Risiken der Asset Ecumbrance 

Der Entwurf der EBA greift des Weiteren auch die Empfehlungen des Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf, der im Februar 2013 einen Bericht zur Finanzierung von Kreditinstituten publizierte. Wie aus dem Bericht des ESRB hervorgeht, beinhaltet eine zunehmende Reservierung von Vermögenswerten potenzielle Risiken, sowohl für die einzelnen Institute als auch für das gesamte Finanzsystem. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss unter anderem,
die Reservierung von Vermögenswerten in ihrer Höhe, Entwicklung und Art genau zu überwachen.
Eine mögliche Folge der Verschiebung hin zu besicherten Zahlungsverpflichtungen und der damit einhergehenden Erhöhung der Asset Encumbrance, ist unter anderem die strukturell zunehmende Nachrangigkeit unbesicherter Gläubiger. Demnach sind die Ansprüche der Gläubiger unbesicherter Forderungen tendenziell einem höheren Risiko ausgesetzt, wenn die Belastung an Vermögenswerten zunimmt und infolgedessen weniger Assets im Insolvenzfall zur freien Verfügung stehen. Eine mögliche Konsequenz dieses Szenarios ist die Verringerung der Insolvenzquote für unbesicherte
Gläubiger und die Erhöhung der Kosten unbesicherter Finanzierung im Allgemeinen. Als einen weiteren Risikofaktor führte der ESRB an, dass es zu einer Verstärkung der Asset Encumbrance kommen kann, wenn die den besicherten Forderungen zugrundeliegenden Assets eine  Wertverringerung erfahren und das betroffenen Kreditinstitut im Zuge dessen den Bestand an Sicherheiten aufstocken muss. Allgemein werden die Auswirkungen solcher adverser
Szenarien unter der Bezeichnung „Contingent“ Asset Encumbrance erfasst. Hierbei führen externe Entwicklungen, auf die das jeweilige Institut keinen Einfluss nehmen kann, zu einer weiteren Belastung von Vermögenswerten.

Quelle: LBBW Makro Research

 

Für den Investor:

Prinzipiell muss die Qualität der Aktiva noch genauer analysiert werden und es sollten sich mittelfristig Credit-Spreadverschiebung ergeben. Senior unsecured Bonds müssten höhere Zinsaufschläge bieten und bei covered bonds dürften die spreads rein laufen.

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